AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für Dienstleistungen der Firma HeinConcept
Stand: Juli 2015

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1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Beratungsunternehmens HeinConcept mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor. In allen anderen Fällen gelten diese allg. Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3 Es steht HeinConcept frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Auftrages durch den Auftraggeber und dessen Annahme durch HeinConcept zustande. Die Auftragsannahme kann schriftlich, per Fax oder Email durch HeinConcept erfolgen.

Beratungsmandate werden in Leistungstagen (LT) angeboten und abgerechnet. Ein Leistungstag beschreibt einen Zeitraum von 9.00 h – 17.00 h. Die kleinste Abrechnungseinheit ist ein halber Leistungstag und gilt nur für Leistungserbringungen am Firmensitz HeinConcept.

3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung so wie Art und Umfang ist im schriftlichen Angebot beschrieben.

4. Vertragsdauer, Kündigung und Stornierung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt, oder nach Erreichen des vereinbarten Leistungsvolumens in Leistungstagen. HeinConcept informiert den Auftraggeber regelmäßig anhand von Leistungsnachweisen.

4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende vereinbart.

4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn

a) der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet.

b) der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

4.4 Die Stornierung von bestätigten Leistungstagen seitens HeinConcept ist mit einem Vorlauf von 10 Werktagen möglich. Die Vertragspartner bemühen sich um eine sich um eine Terminverlegung. HeinConcept haftet nicht für Terminausfälle oder –verschiebungen, die sich aufgrund höherer Gewalt ergeben.

Die Stornierung von bestätigten Leistungstagen ist seitens des Auftragsgeber nur mit einem Vorlauf von 10 Werktagen möglich. Die Vertragspartner bemühen sich um eine Terminverlegung. Findet eine Terminverlegung nicht statt oder eine Einigung über einen neuen Termin innerhalb der Vertragsdauer oder des Geschäftsjahres wird nicht möglich, ist HeinConcept berechtigt 80% des ursprünglichen Volumens zum ursprünglich vereinbarten Leistungstermin zu berechnen.

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1 Die von HeinConcept zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die aufgelisteten Tätigkeiten und Aufgaben, gemäß dem Angebot und Auftragsannahme.

5.2 Ist HeinConcept die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5.3 HeinConcept stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften, Daten und das nötige Personal kostenpflichtig zur Verfügung, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sei denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen oder Personalbeistellung zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

5.4 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.

Soweit erforderlich werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen werden in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Tagessatz für Leistungstage nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

6.2 Rahmen- und Volumenvereinbarungen sind Sondervereinbarungen und werden mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer ganzheitlich, bzw. unter Abzug bereits gezahlter Beträge fällig. Das gilt bei nicht abgerufenen Lesitungstagen gleichermaßen wie bei fortgeführter Anwendung der Storno-Regelung unter 4.4.

6.3 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf, einer nach bestem Wissen, durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.

6.4 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

6.5 Die vereinbarten Tagessätze beinhalten keine Spesen und Reisekosten. Spesen, Reisekosten und km-Pauschale KFZ werden gesondert ausgewiesen und berechnet. Für die km-Pauschale gilt gegenwärtig ein Betrag von € 0,75 / km netto und gilt für die Gesamtfahrstrecke je Leistungstag. Liegt der Ort der Leistungserbringung weiter als 250 km vom Firmensitz HeinConcept entfernt, können Reisekosten jeweils vor und nach den Leistungstagen entstehen und im Rahmen der Regelung für Reisekosten abgerechnet werden.

6.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 15 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist HeinConcept berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 3,0 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

7. Haftung
7.1 HeinConcept haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

7.2 HeinConcept schließt jede Form von Haftung durch erbrachte Beratungsleistungen aus. Der Auftraggeber ist für den Abwägungsprozess von Entscheidungen aus der Beratungsleistung von HeinConcept zu jedem Zeitpunkt selbst verantwortlich.

8. Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich Oldenburg, Niedersachsen.